Der neue Bäckerbrief ist da – frisch gestaltet und gut gefüllt. In dieser Ausgabe geht es um aktuelle Fördermöglichkeiten, wichtige rechtliche Neuerungen, spannende Termine und Geschichten aus dem Bäckerhandwerk. Dazu gibt es einen Blick zurück auf ein historisches Fundstück, praktische Hinweise für den Betriebsalltag und natürlich auch etwas zum Schmunzeln. Jetzt lesen und informiert bleiben

Bäckerbrief
05.2026

Manuela Lohse

Editorial

Neuer Newsletter

Frischer Look, gute alte Substanz

Liebe Bäckerfamilie,

der neue Bäckerbrief ist da – frischer, übersichtlicher und hoffentlich genau richtig für eine kleine Lesepause nach einem langen Tag in Backstube, Laden oder Büro. Zeitgleich gehen auch die neue Website des Mitteldeutschen Bäckerinnungsverbands und unser neuer MBV-Instagram-Kanal online. Drei neue Auftritte, ein gemeinsames Ziel: informieren, einordnen und zeigen, wie vielfältig und lebendig unser Handwerk ist.

Die Sommerzeit lädt dazu ein, den Blick zwischendurch auch einmal zurückschweifen zu lassen. Passend dazu ist uns ein Dresdner Tarifvertrag aus dem Jahr 1927 in die Hände gefallen. 48-Stunden-Woche, sechs Tage Grundurlaub und zehn Prozent weniger Gehalt für Frauen – ein Fundstück, das deutlich macht, wie viel sich in knapp 100 Jahren verändert hat. Und doch ging es schon damals um Themen, die uns bis heute beschäftigen: Löhne, Arbeitszeiten, Ausbildung und gute Rahmenbedingungen.

Auch dieser Bäckerbrief verbindet Vergangenheit und Zukunft: mit Fördermöglichkeiten für Kälte- und Klimatechnik, neuen Regeln rund um Konfitüre und Marmelade, Bürokratieentlastung sowie Angeboten für Betriebe in Sachsen und Thüringen. Und weil es nicht immer nur um Gesetze und Förderanträge gehen kann, gibt es auch süße Geschichten – vom Tag des Käsekuchens bis zum längsten Tiramisu der Welt.

Machen Sie es sich für ein paar Minuten gemütlich und blättern Sie durch. Ich wünsche Ihnen viel Freude mit dem neuen Bäckerbrief, unserer neuen Website und unserem Instagram-Kanal – und natürlich einen schönen Sommer!

Ihre
Manuela Lohse
Geschäftsführerin

News

Höhere Fruchtanteile, neue Bezeichnungen und mehr Spielraum bei den Rezepturen
Grundlegend überarbeitete Konfitürenverordnung

Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue Vorgaben für Konfitüren und Marmeladen. Konfitüren aus Erdbeeren, Himbeeren, Kirschen und anderen Nicht-Zitrusfrüchten dürfen nun auch als „Marmelade“ bezeichnet werden. Aus „Konfitüre extra“ kann entsprechend „Marmelade extra“ werden. Für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten gilt künftig die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ oder beispielsweise „Orangenmarmelade“.

Gleichzeitig steigt bei den meisten Früchten die vorgeschriebene Fruchtmenge: Konfitüre muss mindestens 450 Gramm und Konfitüre extra mindestens 500 Gramm Früchte je Kilogramm enthalten. Für einige Fruchtarten gelten besondere Mindestmengen.

Bei Mischungen müssen grundsätzlich die verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Ab drei Fruchtarten ist auch eine Bezeichnung wie „Mehrfrucht“ möglich.

Neu ist außerdem, dass der vorgeschriebene Anteil löslicher Trockenmasse auf mehr als 55 Prozent sinkt. Altbestände, die vor dem 14. Juni 2026 hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen noch vollständig verkauft werden.

Bild: Pixabay

Betriebswirtschaft

Zuschüsse für Investitionen in sächsischen Bäckereien
GRW-RIGA aktuelle Richtlinie gilt seit 19. Mai 2026

Die GRW-RIGA-Förderung unterstützt Unternehmen, die in Sachsen investieren und damit Arbeitsplätze sichern oder schaffen beziehungsweise die Produktivität ihrer Betriebsstätte erhöhen. Für Bäckereien kann das Programm insbesondere bei größeren Investitionen in Gebäude, neue Maschinen, Öfen und Produktionsanlagen interessant sein. Förderfähig können auch Betriebserweiterungen, neue Produktionsbereiche, grundlegende Änderungen der Produktion sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte sein.

Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt außerhalb von Chemnitz, Dresden und Leipzig 50.000 Euro, in den drei Großstädten 70.000 Euro. Je nach Standort, Unternehmensgröße und Vorhaben sind bei kleinen Unternehmen Zuschüsse von bis zu 35 Prozent möglich. In bestimmten Grenzregionen kann sich die Förderung bei bestehender Tarifbindung um zehn Prozentpunkte auf bis zu 45 Prozent erhöhen. Für mittlere Unternehmen gelten entsprechend niedrigere Fördersätze.

Haben Sie Interesse an der Unterstützung bei der Stellung des Förderantrages, Sven Bretschneider steht Ihnen gern zur Verfügung.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Bestellungen, Lieferverträge oder Bauaufträge sollten erst ausgelöst werden, wenn der zulässige Vorhabenbeginn geklärt ist. Da die Förderung von mehreren Voraussetzungen abhängt, empfehlen wir eine Prüfung vor der geplanten Investition.

sab.sachsen.de

Bis zu 60 Prozent Zuschuss für Wassertechnik, nachhaltige Materialien und effizientere Betriebsabläufe
Ressourcenschonung in Thüringen fördern lassen

Eine mit Sachsen unmittelbar vergleichbare Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen in Unternehmen weist die Thüringer Aufbaubank derzeit nicht aus. Thüringer Bäckereien können jedoch das Programm GreenInvest Ress nutzen.

Gefördert werden Investitionen, die den Verbrauch von Wasser, Rohstoffen und Materialien verringern. Für Bäckereien können beispielsweise Regenwasser- und Brauchwassernutzungsanlagen, Wasserspeicher, Systeme zur Erfassung von Verbräuchen und Verlusten sowie ressourcenschonende Materialien und Bauweisen interessant sein.

Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent, maximal 300.000 Euro, erhalten. Auch eine vorherige Beratung zur Ressourceneffizienz kann gefördert werden. Eine kostenlose Erstberatung und einen Ressourcencheck bietet die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur an.

Betriebe mit geplanten Investitionen sollten frühzeitig prüfen lassen, ob das Vorhaben die Anforderungen erfüllt und den Antrag vor der verbindlichen Beauftragung stellen.

Weitere Fördermöglichkeiten für Thüringer Bäckereien

Mit InnoInvest können neuartige Maschinen, digitale Lösungen oder wesentlich verbesserte Produktionsabläufe gefördert werden. Entscheidend ist, dass die Investition für den Betrieb einen deutlichen Innovationsschritt darstellt. Ab 5.000 Euro Investitionssumme sind – abhängig von der Höhe des Vorhabens – Zuschüsse von 2.500 bis maximal 200.000 Euro möglich. Einfache Ersatzinvestitionen reichen nicht aus.

Für Kleinstbäckereien im ländlichen Raum bleibt außerdem das Programm KLUG interessant. Es fördert Gebäude, Maschinen, technische Einrichtungen und EDV mit bis zu 45 Prozent. Bäckereien und Konditoreien werden ausdrücklich der Grundversorgung zugerechnet. Die Mittel für 2026 sind jedoch ausgeschöpft; Anträge für Vorhaben mit einer Bewilligung und Auszahlung ab 2027 können weiterhin gestellt werden. Wir hatten im Bäckerbrief 04/2026 bereits berichtet

Energie

Jetzt Förderung sichern und energieeffiziente Kühltechnik bis 2028 umsetzen.
Zuschüsse für Kälteanlagen nur noch bis Jahresende

Bäckereien, die eine neue Kälte- oder Klimaanlage planen oder ihre bestehende Technik modernisieren möchten, sollten jetzt handeln: Die Bundesförderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

Gefördert werden unter anderem energieeffiziente Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln wie CO₂ oder Propan, Rückkühlsysteme, Nachrüstungen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme. Je nach Anlage und Technik können die Zuschüsse einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken.

Wichtig: Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, bevor ein Auftrag erteilt oder mit der Maßnahme begonnen wird. Nach dem Förderbescheid bleiben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Wer eine Erneuerung seiner Kühltechnik plant, sollte die Fördermöglichkeit deshalb zeitnah prüfen. Sven Bretschneider unterstützt gern bei der Antragstellung. Bitte einfach in der Geschäftsstelle melden.

Webinar:
Zukunftsfähige Kältetechnik für Bäckereien

Passend zur oben vorgestellten Förderung bietet die Wirtschaftsförderung Sachsen ein kostenfreies Webinar zur zukunftsfähigen Kältetechnik an:

Wer eine neue Kälteanlage plant oder bestehende Technik modernisieren möchte, kann sich im kostenfreien Webinar der Wirtschaftsförderung Sachsen über aktuelle Anforderungen, natürliche Kältemittel und praxistaugliche Lösungen informieren.

Das Webinar findet am 2. September 2026 von 13 bis 14.30 Uhr online statt. Es bietet eine gute Gelegenheit, sich vor einer möglichen Investition fachlich zu orientieren und die noch bis Jahresende verfügbare Förderung gezielt zu nutzen.

mehr Infos
Quelle: Wirtschaftsförderung Sachsen

Bis zu 80 Prozent Zuschuss für Hitzeschutz, Regenwassermanagement und Schutz vor Starkregen.
Förderung für Klimaanlagen vereinfacht

Förderung für Klimaanpassung vereinfacht

Sächsische Unternehmen können weiterhin Zuschüsse für Maßnahmen zur Anpassung an Hitze, Trockenheit und Starkregen beantragen. Die Antragstellung über die Förderrichtlinie Energie und Klima 2023 wurde vereinfacht und die Zahl der erforderlichen Unterlagen reduziert. Je nach Vorhaben sind Fördersätze von bis zu 80 Prozent möglich.

Für Bäckereien können insbesondere folgende Maßnahmen interessant sein:

  • Außenverschattungen und Gründächer zum Schutz vor sommerlicher Hitze
  • Zisternen, Versickerungsanlagen und weitere Maßnahmen zum Regenwassermanagement
  • bauliche Anpassungen zum Schutz vor Starkregen, Hitze und Trockenheit  

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Sie bietet auch kostenfreie Beratungen an. Da die aktuelle Förderperiode in die Schlussphase geht, sollten geplante Maßnahmen zeitnah geprüft werden.

Weitere Informationen gibt es im Förderportal der SAB unter der Förderrichtlinie Energie und Klima 2023, Modul 4 „Klimawandelanpassung“. Oder bei Sven Bretschneider.

Quelle: Medienservice Sachsen

Und sonst noch

Sächsischer Verdienstorden
Fleischermeister Jürgen Müller

Fleischermeister Jürgen Müller aus Dresden ist mit dem Sächsischen Verdienstorden ausgezeichnet worden. Ministerpräsident Michael Kretschmer überreichte ihm am 23. Juni 2026 in der Albrechtsburg Meißen die höchste staatliche Auszeichnung des Freistaates Sachsen.

Jürgen Müller engagiert sich seit rund 30 Jahren für das Fleischerhandwerk und den Berufsnachwuchs. Seit 1998 ist er Obermeister der Fleischerinnung Dresden und vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Das Bäcker- und das Fleischerhandwerk in Sachsen verbindet seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit. Der Sächsische Fleischerinnungsverband hatte seine Geschäftsstelle lange Zeit im Haus der Bäcker in Dresden. Auch heute bestehen auf Dresdner und auf Landesebene enge Kontakte. Ein sichtbares Zeichen dafür ist die gemeinsame Gesellenfreisprechung in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Sachsen, bei der Jürgen Müller und Dresdens Bäcker-Obermeister Rico Uhlig jedes Jahr den Berufsnachwuchs feierlich ins Handwerk aufnehmen.

Der Mitteldeutsche Bäckerinnungsverband und die Bäcker-Innung Dresden gratulieren Jürgen Müller herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung. Sie würdigt einen Handwerker, der Verantwortung übernimmt, sich einmischt und sich mit großer Ausdauer für das gesamte Handwerk einsetzt.

Fotograf: Pawel Sosnowski

Der Tag des Käsekuchens bietet Bäckereien einen süßen Anlass für Aktionen, neue Sorten und ein bisschen Aufmerksamkeit.
Am 30. Juli wird’s quarkig!

Am 30. Juli ist Tag des Käsekuchens. Der Aktionstag stammt aus den USA und ist dort als „National Cheesecake Day“ bekannt. Ein offizieller Feiertag ist er nicht – und wer ihn erfunden hat, lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen. Das macht aber nichts: Hauptsache, der Kuchen steht pünktlich in der Theke. 

Kuriose Fakten aus der Welt des Käsekuchens

Ganz schön schwer: Der größte Käsekuchen der Welt brachte im Jahr 2024 stolze 6.807,5 Kilogramm auf die Waage. Gebacken wurde er im US-Bundesstaat New York.

Deutschland kann auch herzhaft: Der Weltrekord für den größten herzhaften Käsekuchen liegt bei 2.782,6 Kilogramm. Hergestellt wurde das gute Stück 2016 in Fürth. 

Käsekuchen für Gutbetuchte: Der teuerste Käsekuchen der Welt kostete umgerechnet mehrere Tausend Euro. Verarbeitet wurden unter anderem Büffelricotta, weißer Trüffel, 200 Jahre alter Cognac und Blattgold. 

Geschäftsidee aus Amerika: Eine große US-Restaurantkette nutzt den Tag jedes Jahr, um eine neue Käsekuchensorte vorzustellen. 2026 trägt sie den wenig zurückhaltenden Namen „Brownie Crunch Choc-a-Lot Cheesecake“. Ein Teil des Verkaufserlöses wird gespendet.

Vielleicht eine Idee für Ihre Bäckerei?

Der 30. Juli bietet einen schönen Anlass für eine kleine Sommeraktion:

  • Käsekuchenklassiker und New York Cheesecake im direkten Vergleich
  • Abstimmung: mit Boden oder ohne Boden?
  • eine Probierbox mit verschiedenen Käsekuchenstückchen
  • eine besondere Sommersorte mit Beeren, Aprikosen oder Zitrone
  • ein Käsekuchenfoto aus der Backstube mit der Frage: Dürfen Rosinen hinein – ja oder auf keinen Fall?

Denn bei Käsekuchen gehen die Meinungen auseinander. Beim Essen sind sich dann meistens doch alle einig. Lecker muss er sein.

Quellen: Guinness World Records, timeanddate.com und The Cheesecake Factory
Foto Pixabay, thezeebrokhri

Guinness-Buch der Rekorde
Tiramisu am laufenden Meter

Ein Nachtisch mit echten Überlängen: Mehr als 100 italienische Konditoren haben in London das längste Tiramisu der Welt hergestellt. Das cremige Kunstwerk maß stolze 440,6 Meter und schaffte damit den Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde. Dafür wurden unter anderem rund 19.000 Eier, 400 Kilogramm Zucker und fast 130.000 Löffelbiskuits verarbeitet. 

Die Rekordveranstaltung fand am 25. und 26. April 2026 in der Chelsea Old Town Hall in London statt. Das Tiramisu wurde an diesen beiden Tagen frisch vor Ort hergestellt; der Weltrekord wurde am 26. April 2026 bestätigt. Ob das Tiramisu geschmeckt hat, ist nicht überliefert. ;-)

Quelle: RTL veröffentlichte den Beitrag dazu am 27. April 2026
Foto: Pixabay, tehzeebrokhri

Mitteldeutscher Bäckerinnungsverband
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Verantwortlich i.S.v. § 6 MDStV:
Landesinnungsmeister Stefan Richter
Geschäftsführerin Manuela Lohse

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