Liebe Innungsbäcker,
wir haben gemeinsam etwas bewegt. Was vor wenigen Wochen noch wie eine skurrile Entscheidung aus Berlin wirkte – die geplante Abgabe auf die Folienverpackung eines 750-Gramm-Stollens – ist nun Geschichte. Das Umweltbundesamt hat die Regelung korrigiert und wir gehen davon aus, dass alle laufenden Widerspruchsverfahren zugunsten der Betriebe entschieden werden. Wer anwaltlich vertreten war, erhält zudem eine Kostenerstattung. Das ist ein klarer Erfolg für das Bäckerhandwerk, alle Stollenbäcker in Sachsen und Thüringen – und ein Beweis dafür, wie wirkungsvoll unsere gemeinsame Stimme sein kann.
Was jetzt wichtig ist
Alle Betriebe, die einen Widerspruch eingelegt haben, sollten diesen nicht zurücknehmen. Die Verfahren werden in den kommenden Wochen vom Umweltbundesamt von Amts wegen positiv beschieden (Abhilfebescheid). Wir empfehlen daher, diese Entscheidung abzuwarten und keine weiteren Schritte zu unternehmen. Sobald uns die ersten Bescheide vorliegen, informieren wir umgehend über den weiteren Ablauf und über die Möglichkeiten der Kostenerstattung.
Ein Erfolg der Gemeinschaft
Dass dieser Sinneswandel möglich wurde, ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis beharrlicher Verbandsarbeit, guter Kommunikation zwischen den Verbänden, Politik und Medien – und eines Handwerks, das bereit war, gemeinsam Position zu beziehen. Von der ersten Widerspruchsberatung über die rechtliche Unterstützung bis zur politischen Vermittlung: Unser Verband, die Stollenschutzverbände und die Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene haben eng zusammengearbeitet. Und ja – manchmal braucht es auch etwas öffentliche Aufmerksamkeit, um Bewegung zu erzeugen.
Wir stehen als Verband an der Seite unserer Betriebe – rechtlich, politisch und kommunikativ. Bleiben wir also gemeinsam dran. Denn dieser Fall zeigt einmal mehr: Wer in der Innung ist, wird gehört.
Herzliche Grüße
Ihre Geschäftsführerin
Manuela Lohse